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Fachtagung zum Thema „Jugendhilfe an (in) ihren Grenzen“ am 06.11.2019 bis 08.11.2019 (presseöffentlich)

01.11.2019 Aktuelles

Die diesjährige Fachtagung der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des ÖHK Mühlhausen widmet sich einem spannenden und aktuellen Thema: Vom 6. bis 8. November 2019 diskutieren knapp 180 Fachleute aus ganz Deutschland über Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe in Bezug auf pädagogisch schwer erreichbare Kinder und Jugendliche. Dabei wird auch die geschlossene oder geschützte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung thematisiert und diskutiert.

 „Wir wollen im Frühjahr 2020 in unserem Klinikum eine solche geschützte Heimeinrichtung für Kinder und Jugendliche eröffnen und nutzen die anstehende Fachtagung, um unser Konzept und den grundsätzlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die Grenzen sprengen, zu thematisieren“, so Dr. Fritz Handerer. Der Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Ökumenischen Hainich Klinikum macht deutlich: „Eine geschützte Einrichtung ist eine Form der Erziehungshilfe für wenige begründete Einzelfälle. Dabei geht es um Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund ihrer extremen Verhaltensauffälligkeiten und oft schon diagnostizierten Störungen, ihres gestörten Bindungsverhaltens und/oder einer unzureichenden Absprachefähigkeit den Möglichkeiten der pädagogischen Einflussnahme und damit den Angeboten der offenen Jugendhilfe entziehen und die sich selbst und andere in Gefahr bringen“, so Dr. Handerer.

Wenn sich junge Menschen jeglicher Unterstützung durch Erwachsene – seien es Eltern, Verwandte, Lehrer – entziehen, oder auch den angebotenen Hilfen durch das Jugendamt ausweichen, dann ist auch keine erzieherische Einflussnahme mehr möglich. Damit sinken die Chancen einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung erheblich. „An dieser Stelle können die Grenzen einer geschlossenen Betreuung Voraussetzung sein, altersgemäße Beschränkung und Beziehungsfähigkeit wiederherzustellen. Unser Konzept basiert auf Grundlage der engen Verzahnung von Pädagogik und Therapie. Der Alltag in der Einrichtung ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner klar, verlässlich und nachvollziehbar strukturiert. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin hat einen eigenen Tagesplan, der aufgrund ganz individueller Bedürftigkeit erstellt wird. Die Beschulung findet in den ersten Wochen innerhalb der Einrichtung statt. Nach Stabilisierung des Kindes bzw. des Jugendlichen wird die Beschulung extern fortgesetzt. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen soweit zu stabilisieren, dass sie in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren oder in offenen Jugendhilfeeinrichtungen weiter betreut werden können“, so Dr. Handerer.

Geleitet werden soll die Einrichtung am ÖHK von Dagmar Bickel. Auch ihr ist bewusst, dass die geschützte Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe nicht unumstritten ist. „Das Thema polarisiert. Die einen sagen, Erziehung zur Freiheit in Unfreiheit funktioniere nicht. Andererseits zeigen Erfahrungen und wissenschaftliche Studien, dass in speziellen Ausnahmefällen erst eine feste Grenze wieder Raum für Erziehung und Pädagogik ermöglicht“, sagt die Sozialpädagogin. An dieser Stelle soll die Fachtagung den Diskurs mit wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Vorträgen und Gesprächen versachlichen.

Ganz entscheidend ist für Dagmar Bickel dabei zu betonen, dass eine geschützte oder geschlossene Jugendhilfemaßnahme weder Strafe noch U-Haftvermeidung darstellt. „Es ist eine Maßnahme der Hilfen zur Erziehung, die durch die Sorgeberechtigten beim zuständigen Jugendamt beantragt werden muss. Die Eltern beziehungsweise der Vormund bleiben verantwortlich. Nur auf Antrag der Sorgeberechtigten und nach Genehmigung eines Familiengerichts ist ein Aufenthalt möglich“, so Bickel. Das Gericht ordnet die geschlossene Unterbringung auch nicht an, sondern genehmigt diese Option lediglich. Die Sorgeberechtigen haben weiterhin die Entscheidungsbefugnis und können die geschlossene Unterbringung – sinnvollerweise in Rücksprache mit dem Jugendamt und der Einrichtung – auch wieder beenden.

Geschützte Heimeinrichtung für Kinder und Jugendliche
In den offenen stationären Einrichtungen der Jugendhilfe sind ca. 90.000 Kinder und Jugendliche untergebracht. Im Vergleich dazu ist die Zahl der Plätze in geschützten Heimen der Kinder- und Jugendhilfe sehr gering: Bundesweit gibt es 26 Einrichtungen mit 325 Plätzen – fast ausschließlich in den alten Bundesländern. Die Mühlhäuser Einrichtung wird die erste ihrer Art in Mitteldeutschland sein. Thüringen nimmt damit nach langer und intensiver Diskussion eine Vorreiterrolle ein. Dies ist auch der Einsicht geschuldet, dass in Einzelfällen eine Unterstützung bei der Erziehung benötigt wird, die (Pflege)Familien oder offene Kinderheime eben nicht leisten können. Gegenwärtig müssen die Kinder und Jugendlichen dann in teils weit entfernte Einrichtungen geschickt werden. Dies hat die ungemein wichtige Einbindung der Bezugspersonen vor Ort bislang erheblich erschwert. 

Die neue Einrichtung am Ökumenischen Hainich Klinikum Mühlhausen ist für 14 Kinder und Jugendliche konzipiert. Das Aufnahmealter soll zwischen 10 und 16 Jahren liegen, eine Betreuung ist höchstens bis zum 18. Lebensjahr möglich. Der Aufenthalt soll maximal zwei Jahre dauern. Dabei wird die Notwendigkeit der geschützten Unterbringung alle sechs Monate gemeinsam mit den Sorgeberechtigten gutachterlich und familiengerichtlich überprüft. Ausschlaggebend ist, ob eine weitere geschützte Unterbringung für das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen förderlich ist. Für Transparenz werden zudem ein umfassendes Beschwerdemanagement-System und ein Beirat sorgen, dem u.a. das zuständige Familiengericht, das Landesjugendamt und das örtliche Jugend- sowie Schulamt angehören.

Ausgewählte Programmpunkte der Fachtagung vom 06.-08.11.2019:
Donnerstag, 07.11.2019, 10:30 Uhr
Vortrag „Geschlossene Unterbringung – Risiko oder Chance? Empirische Ergebnisse zu herausfordernden jungen Menschen in der Erziehungshilfe“, Prof. Dr. Michael Macsenare (Geschäftsführender Direktor des Institutes für Kinder- und Jugendhilfe Mainz)

Donnerstag, 07.11.2019, 14:15 Uhr
Vortrag „Mauern und Menschen. Freiheitsentzug in der Jugendhilfe“, Dr. Hanna Permien (Deutsches Jugendinstitut e.V.)

Freitag, 08.11.2019, 11 bis 13 Uhr
Vorstellung des Konzeptes der geschützten Einrichtung für Kinder- und Jugendhilfe am ÖHK Mühlhausen und Besichtigung des entstehenden Areals, Dr. Fritz Handerer (Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am ÖHK) und Dagmar Bickel (künftige Leiterin der geschützten Einrichtung)

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